Hessen3C wird zum Zentrum für Informationssicherheit

28. November 2023: Mit Erlass vom 25.10.2023 übernimmt das Hessen CyberCompetenceCenter (Hessen3C) die Funktion des Zentrums für Informationssicherheit gemäß Hessischem IT-Sicherheitsgesetz.

Das Hessische Gesetz zum Schutz der elektronischen Verwaltung (Hessische IT-Sicherheitsgesetz (HITSiG)) sieht nach § 5 Abs. 1 die Einrichtung eines Zentrums für Informationssicherheit vor.

Mit Erlass vom 25.10.2023 hat das Hessen3C die Funktion des Zentrums für Informationssicherheit und damit auch die nach § 5 Abs. 2 definierten Aufgaben und Zuständigkeiten übernommen. Dazu zählen u. a.

  • die Zusammenarbeit mit den für Informationssicherheit zuständigen zentralen Stellen des Bundes, der anderen Länder, der Kommunen etc.,
  • die Erkennung, Untersuchung und Abwehr von Gefahren für die Informationssicherheit für verschiedene Stellen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2 HITSiG,
  • die Sammlung und Auswertung von Informationen über Risiken, Beeinträchtigungen, Störungen und Vorkehrungen zur Abwehr von Gefahren für die Informationssicherheit.

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