Das Hessische Gesetz zum Schutz der elektronischen Verwaltung (Hessische IT-Sicherheitsgesetz (HITSiG)) sieht nach § 5 Abs. 1 die Einrichtung eines Zentrums für Informationssicherheit vor.
Mit Erlass vom 25.10.2023 hat das Hessen3C die Funktion des Zentrums für Informationssicherheit und damit auch die nach § 5 Abs. 2 definierten Aufgaben und Zuständigkeiten übernommen. Dazu zählen u. a.
- die Zusammenarbeit mit den für Informationssicherheit zuständigen zentralen Stellen des Bundes, der anderen Länder, der Kommunen etc.,
- die Erkennung, Untersuchung und Abwehr von Gefahren für die Informationssicherheit für verschiedene Stellen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2 HITSiG,
- die Sammlung und Auswertung von Informationen über Risiken, Beeinträchtigungen, Störungen und Vorkehrungen zur Abwehr von Gefahren für die Informationssicherheit.