Dieses Formular erfüllt die Anforderungen der Sofortmeldung aus Art. 6.5 Abs. 3 der Informationssicherheitsleitlinie für die hessische Landesverwaltung (2021), die Entgegennahme der Meldung als Kontaktstelle des BSI für Meldungen von KRITIS-Unternehmen gem. § 8b Abs. 4 BSI-Gesetz, sowie die Möglichkeit der Unterstützung für hessische Kommunen, Bildungseinrichtungen und Unternehmen nach § 16 Abs. 1 und Abs. 7 des Hessischen IT-Sicherheitsgesetzes.
Cybersicherheitsvorfall
Meldeformular für Cybersicherheitsvorfälle
Anhand der Meldung benachrichtigen Sie das CERT-Hessen über einen Cybersicherheitsvorfall. Beachten Sie bitte, dass Fälle, die Sie als Sicherheitsvorfall melden höher priorisiert werden, als wenn Sie den Sachverhalt als Information melden. Informationen dienen der Dokumentation von Fällen, die bereits abgeschlossen sind oder dem CERT-Hessen zur Kenntnis übermittelt werden sollen.