Meldeformular für Cybersicherheitsvorfälle

  • Aktuell Art der Meldung
  • Informationen zu Ihrer Organisation
  • Kontaktinformation
  • Informationen zum Vorfall
  • Strafverfolgung
  • Datenschutz
  • Vollständig

Felder mit einem sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden.

Dieses Formular erfüllt die Anforderungen der Sofortmeldung aus Art. 6.5 Abs. 3 der Informationssicherheitsleitlinie für die hessische Landesverwaltung (2021), die Entgegennahme der Meldung als Kontaktstelle des BSI für Meldungen von KRITIS-Unternehmen gem. § 8b Abs. 4 BSI-Gesetz, sowie die Möglichkeit der Unterstützung für hessische Kommunen, Bildungseinrichtungen und Unternehmen nach § 16 Abs. 1 und Abs. 7 des Hessischen IT-Sicherheitsgesetzes.

Anhand der Meldung benachrichtigen Sie das CERT-Hessen über einen Cybersicherheitsvorfall. Beachten Sie bitte, dass Fälle, die Sie als Sicherheitsvorfall melden höher priorisiert werden, als wenn Sie den Sachverhalt als Information melden. Informationen dienen der Dokumentation von Fällen, die bereits abgeschlossen sind oder dem CERT-Hessen zur Kenntnis übermittelt werden sollen.